Existenzgründer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff im Rahmen des Bürgerlichen Rechts: Natürliche Person, die eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aufnimmt (§ 513 BGB). Der Existenzgründer wird beim Darlehensvermittlungsvertrag und beim Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen wie ein Verbraucher und nicht wie ein Unternehmer behandelt, es sei denn der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis übersteigt 75.000 Euro.
2. Begriff im Rahmen der Einkommensteuer: Die gesonderte Behandlung von Existenzgründern per se wurde abgeschafft und in die generelle Förderung kleiner und mittlerer Betriebe überführt.
3. Auswirkungen: Kleine und mittlere Betriebe können gemäß § 7g EStG einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend machen. Dieser hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 die sog. Ansparabschreibung für Existenzgründer abgelöst.
2. Begriff im Rahmen der Einkommensteuer: Die gesonderte Behandlung von Existenzgründern per se wurde abgeschafft und in die generelle Förderung kleiner und mittlerer Betriebe überführt.
3. Auswirkungen: Kleine und mittlere Betriebe können gemäß § 7g EStG einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend machen. Dieser hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 die sog. Ansparabschreibung für Existenzgründer abgelöst.
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