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nicht realisierter Verlust

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    buchmäßiger Verlust, der dadurch entsteht, dass bei Vermögensgegenständen die Tageswerte unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinken. Nicht realisierte Verluste werden bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens durch Abwertung vorweggenommen, bei Anlagevermögensgegenständen besteht Abwertungsgebot nur bei dauernder Wertminderung.

    Vgl. auch Imparitätsprinzip, Niederstwertprinzip, Bewertung.

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