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Revision von Normalbeschäftigung vom 05.06.2009 - 13:40

Normalbeschäftigung

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    die für eine zukünftige Periode unter „normalen” Umständen, d.h. unter Berücksichtigung bestehender Engpässe und unvermeidbarer Störungen, zu erreichende Beschäftigung des Betriebs oder eines Betriebsteils. Die Normalbeschäftigung liegt i.d.R. unter der Kapazitätsgrenze.

    Kostenrechnung: In der Plankostenrechnung werden die Sollkosten überwiegend auf Normalbeschäftigung oder Planbeschäftigung abgestellt; in der Zuschlagskalkulation wird auf die Normalbeschäftigung bei der Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagsätze abgestellt.

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