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Normalpreis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kostenrechnung: Der bei der Bewertung innerbetrieblicher Leistungen zugrunde gelegte feste Verrechnungspreis.

    2. Zollrecht: Der nach dem Brüsseler Normalpreissystem früher der Verzollung zugrunde gelegte Preis frei Grenze bei einem Verkauf unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs im Zollgebiet zum Zeitpunkt der Zollabfertigung. Er ist seit langem abgelöst durch den Transaktionwert einer Ware. Dieser basiert nicht auf einem theoretischen Normalpreis, sondern auf dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Kaupfpreis zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Art. 29 ZK), s. Zollwert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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