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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
prozentuale Gemeinkostenzuschläge in Höhe der Erfahrungssätze vergangener Abrechnungszeiträume. Am Periodenende werden verrechnete und entstandene Kosten gegenübergestellt: Die Differenzen stellen die Kostenunterdeckung bzw. Kostenüberdeckung in den Kostenstellen dar.
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