Gemeinkostenzuschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
prozentualer Zuschlag auf die Einzelkosten, der eine dem Verursachungsprinzip entsprechende Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglichen soll. Die Gemeinkostenzuschläge lassen sich aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für jede Endkostenstelle ermitteln.
Vgl. auch Kostenträgerrechnung.
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