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normative Betriebswirtschaftslehre
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Sammelbezeichnung für eine in sich wenig homogene Wissenschaftsauffassung innerhalb der Betriebswirtschaftslehre (BWL). Ihre Vertreter halten entweder die Einbeziehung von Werturteilen in betriebswirtschaftliche Aussagensysteme (ethischer Normativismus) oder sog. Gestaltungsempfehlungen (praktischer Normativismus) für erforderlich.
2. Auffassung des ethischen Normativismus: Aufgabe der BWL ist es, Normen für wirtschaftliches Handeln aus allgemeinen ethischen Prinzipien abzuleiten und damit einen Sollzustand vorzugeben, in den die Wirtschaft zu überführen ist. V.a. innerhalb der älteren BWL von Bedeutung; geringe Wirkung.
Hauptvertreter: Schär, Nicklisch und Kalveram.
3. Auffassung des praktischen Normativismus: Aufgabe der BWL ist es, der Praxis Handlungsempfehlungen zu unterbreiten (daher auch: praktisch-normative BWL); wird in dieser Form bes. von den Vertretern der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre akzentuiert. Die Analyse der logischen Grammatik der Sprache zeigt allerdings, dass es sich dabei nicht um Wertungen, sondern um Informationen über Handlungsmöglichkeiten handelt; insofern ist Praxisberatung auch mit den Mitteln einer (in bestimmtem Sinn) „wertfreien” Wissenschaft möglich (Wertfreiheitspostulat).
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