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Revision von Notenmonopol vom 14.05.2008 - 16:39
Notenmonopol
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Notenprivileg; alleiniges Recht, die Währung eines Landes auszugeben.
Die Deutsche Bundesbank hat das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten in Deutschland.
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