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Nutzungen und Leistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wiederkehrende Nutzungen und Leistungen;können auf bestimmte Zeit beschränkt, von unbestimmter Dauer, immer während oder lebenslänglich sein, z.B. Renten, Altenteilsleistungen etc.

    Steuerliche Bewertung unterschiedlich für zeitlich beschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungen und Leistungen. Ermittlung des Gesamtwerts durch Vervielfachung der Jahresleistung (Vervielfacher, vgl. lebenslängliche Leistung). Beschränkung des Jahreswerts der Nutzung eines Wirtschaftsguts beim Berechtigten auf 1/18,6 des Wertes des genutzten Wirtschaftsguts (§ 16 BewG). Ab 2009 ist der Vervielfältiger für lebenslange Nutzungen und Leistungen nicht mehr aus Anlage 9 zum BewG zu entnehmen. Der Vervielfältiger ergibt sich nunmehr aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes und wird vom BMF im BStBl. Teil I veröffentlicht. Im Zuge der gestiegenen allgemeinen durchschnittlichen Lebenserwartung sind die Kapitalwerte entsprechend gestiegen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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