Nutzungen und Leistungen
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wiederkehrende Nutzungen und Leistungen; können auf bestimmte Zeit beschränkt, von unbestimmter Dauer, immer während oder lebenslänglich sein, z.B. Renten, Altenteilsleistungen etc.
Steuerliche Bewertung unterschiedlich für zeitlich beschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungen und Leistungen. Ermittlung des Gesamtwerts durch Vervielfachung der Jahresleistung (Vervielfacher, vgl. lebenslängliche Leistung). Beschränkung des Jahreswerts der Nutzung eines Wirtschaftsguts beim Berechtigten auf 1/18,6 des Wertes des genutzten Wirtschaftsguts (§ 16 BewG). Der Vervielfältiger ergibt sich nunmehr aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes und wird vom BMF im BStBl. Teil I veröffentlicht. Im Zuge der gestiegenen allg. durchschnittlichen Lebenserwartung sind die Kapitalwerte entsprechend gestiegen. Für Bewertungsstichtage ab dem Jahr 2010 ist die am 24.9.2009 veröffentlichte Sterbetafel 2006/ 2008 zugrunde zu legen.