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Nutzungen und Leistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wiederkehrende Nutzungen und Leistungen; können auf bestimmte Zeit beschränkt, von unbestimmter Dauer, immer während oder lebenslänglich sein, z.B. Renten, Altenteilsleistungen etc.

    Steuerliche Bewertung unterschiedlich für zeitlich beschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungen und Leistungen. Ermittlung des Gesamtwerts durch Vervielfachung der Jahresleistung (Vervielfacher, vgl. lebenslängliche Leistung). Beschränkung des Jahreswerts der Nutzung eines Wirtschaftsgutsbeim Berechtigten auf 1/18,6 des Wertes des genutzten Wirtschaftsguts (§ 16 BewG). Ab 2009 ist der Vervielfältiger für lebenslange Nutzungen und Leistungen nicht mehr aus Anlage 9 zum BewG zu entnehmen. Der Vervielfältiger ergibt sich nunmehr aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes und wird vom BMF im BStBl Teil I veröffentlicht. Im Zuge der gestiegenen allgemeinen durchschnittlichen Lebenserwartung sind die Kapitalwerte entsprechend gestiegen. Für Bewertungsstichtage ab dem Jahr 2010 ist die am 24.9.2009 veröffentliche Sterbetafel 2006/2008 zugrunde zu legen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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