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Revision von OECD-Richtlinien vom 25.07.2011 - 11:42

OECD-Richtlinien

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    1. Begriff: Die OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) umfasst 34 Staaten, die sich zu Demokratie und Marktwirtschaft bekennen. Die Arbeit der OECD basiert auf einer kontinuierlichen Beobachtung der Entwicklung in den Mitgliedsländern und außerhalb der OECD. Das Sekretariat sammelt und analysiert Daten, danach diskutieren die Ausschüsse auf der Basis dieser Informationen über Maßnahmen, der Rat trifft letztendlich die Entscheidungen und die Regierungen setzen dann die Empfehlungen um. Die Analysen der OECD münden i.d.R. in Verhandlungen, in denen sich OECD-Länder und häufig auch Nichtmitglieder auf Regeln für die internationale Zusammenarbeit einigen.

    2. OECD-Richtlinien: Dies kann durch formelle Übereinkommen geschehen, wie bei der Korruptionsbekämpfung, bei den Standards für Exportkredite oder im Kapitalverkehr; es können aber auch Standards oder Richtlinien verabschiedet werden, wie z.B. die Richtlinien über Datenschutz und grenzüberschreitende Ströme personenbezogener Daten („Datenschutzrichtlinien“). Der Inhalt der Richtlinien muss von den betroffenen Staaten erst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

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