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öffentliche Unternehmen der Länder

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliche Unternehmen auf Länderebene. Bei diesen handelt es sich z.B. um öffentliche Kreditinstitute, Rundfunkanstalten (zusammengeschlossen in der ARD) und um das ZDF in Mainz. Daneben besitzen die Länder vollständig oder anteilig zahlreiche Unternehmen in privater Rechtsform, u.a. im Bergbau, in der Energiewirtschaft, in der industriellen Verarbeitung und in der Verkehrs- und Wohnungswirtschaft. Außerdem finden sich auf Landesebene ö.U. in privater Rechtsform als Forschungs-, Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaften, als Staatsbäder, Brauereien, Studentenwerke etc. Die Publizitätsbereitschaft der Länder über ihre ö.U. in privater Rechtsform ist

    im Vergleich zum Bund

    nach wie vor eher zurückhaltend.

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