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Revision von Offenmarktgeschäft vom 19.02.2018 - 16:00
Offenmarktgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Alle am offenen Markt getätigten Wertpapieran- und -verkäufe.
2. I.e.S.: Von der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank im Rahmen der Offenmarktpolitik durchgeführte Wertpapiertransaktionen, Europäisches System der Zentralbanken (ESZB), Geldpolitik, geldpolitische Instrumente.
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