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Offenmarktpolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gestaltung des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren durch die Zentralbank am sog. offenen Markt. Zu den auf die Initiative der Zentralbank durchgeführten Transaktionen gehören
    (1) definitiver An- oder Verkauf von Vermögenswerten;
    (2) Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten mit einer Rückkaufsvereinbarung;
    (3) Kreditgewährung- oder Kreditaufnahme gegen Sicherheiten;
    (4) Emission von Zentralbankschuldverschreibungen;
    (5) Hereinnahme von Einlagen;
    (6) Devisenswaps zwischen in- und ausländischer Währung. – O. des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB): Geldpolitik.

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