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Optionsgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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bedingtes Termingeschäft, das dem Käufer einer Option die Wahlmöglichkeit gibt, innerhalb einer bestimmten Frist (American Option) oder zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt (European Style) zu einem vorab vereinbarten Kurs (Basiskurs oder -preis) gegen sofortige Zahlung einer Optionsprämie (Optionspreis) Vermögensgegenstände (Basisobjekte) zu kaufen (Kaufoption, Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption, Put). Optionskontrakte an einer Terminbörse sind zur vereinfachten Geschäftsabwicklung standardisiert.
Der Verkäufer (Stillhalter) einer Option ist gegen Erhalt der Prämie verpflichtet, die Basisobjekte zum vereinbarten Preis zu liefern oder anzunehmen bzw. die Differenz zu begleichen. Das ist immer der Fall bei Optionen auf abstrakter Basis wie z.B. Indizes. Bei Optionen auf konkreter Basis wie auf Aktien, Devisen oder Edelmetalle wäre auch Lieferung möglich.
Während der Käufer zu Geschäftsbeginn die Optionsprämie zahlt, muss der Verkäufer ausreichend Sicherheiten in Wertpapieren oder Geld hinterlegen.
Der Preis einer Aktienoption ist neben Angebot und Nachfrage abhängig vom Basiskurs, der Optionslaufzeit, dem Zinsniveau, dem Aktienkurs sowie der Stärke der Schwankungen, denen der Aktienkurs unterliegt (Volatilität).
Kapitalmarkttheoretische Modelle zur Berechnung fairer Optionsprämien, wie Binomialmodelle und das Modell von Black und Scholes, sind Gegenstand der Optionspreistheorie.
Wichtige internationale Optionsbörsen: Chicago Board Options Exchange (CBOE), Chicago; American Stock Exchange (AMEX), New York; London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE), London sowie EUREX, Frankfurt a.M.
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