Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ortsgerichte vom 08.06.2009 - 11:51

Ortsgerichte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    als Hilfsbehörden der Justiz nach landesrechtlichen Vorschriften (z.B. in Hessen) errichtete örtliche Behörden mit Befugnissen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. Unterschriftsbeglaubigungen, sowie auf dem Gebiet des Schätzungswesens.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com