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Outright-Offenmarktgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Käufe und Verkäufe von langfristigen Wertpapieren durch die Zentralbank mit geldpolitischem Ziel. Die Deutsche Bundesbank hat Outright-Offenmarktgeschäfte sporadisch und in begrenztem Umfang bis zur Einführung von Wertpapierpensionsgeschäften getätigt. Dabei hat sie sich auf Käufe und Verkäufe von öffentlichen Anleihen beschränkt.

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