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Revision von Partieverkauf vom 16.02.2018 - 15:37
Partieverkauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Angebot von Warenmengen (Partien) aus Überproduktion, Sonderanfertigungen, Versicherungsfällen (Feuerschäden, Wasserschäden), Insolvenzen und Restbeständen zu niedrigen Preisen. Vielfach sind diese Märkte nur begrenzt geöffnet („Drei-Tage-Märkte“), bes. dann, wenn die Beschaffung geeigneter Ware Probleme bereitet.
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