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Revision von Passivprozesse vom 08.06.2009 - 11:51
Passivprozesse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsstreitigkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Rechte des Gemeinschuldners geführt werden, z.B. auf Aussonderung.
Gegensatz: Aktivprozesse.
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