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Revision von per vom 13.10.2009 - 14:56
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lat. für durch; der Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten vor seinem Namen beizufügender Zusatz. Auch in Vollmacht (i.V.) gebräuchlich.
Mit ppa. darf er nicht zeichnen, da dieser Zusatz dem Prokuristen vorbehalten ist.
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