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Personalanzeige

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stellenanzeige; eine Personalanzeige wird von einem Arbeitgeber oder von einer Personalvermittlung aufgegeben, sofern nach neuen Mitarbeitern oder Arbeitnehmern gesucht wird.––Bis in die 1990er-Jahre hinein war das Haupt-Medium für Stellenanzeigen die Tageszeitung. Mit zunehmender Verbreitung des Internets werden mehr und mehr Stellen auch online angezeigt. Oftmals hat man hier Gelegenheit sofort mit einer E-Mail zu reagieren oder sich direkt online zu bewerben.

    Arten:
    (1) offene Personalanzeige (mit Namensnennung des Interessenten);
    (2) Kennziffer-(Chiffre-)Personalanzeige. Zu beachten ist ggf. die Notwendigkeit einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung.

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