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Personenfirma

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Firma unter Verwendung des Familiennamens und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen. Nach der Reform durch das Handelsrechtsreformgesetz steht es Kaufleuten frei, eine Personenfirma oder eine Sachfirma zu führen (§§ 18, 19 HGB).

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