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Personenschaden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Durch eine Körperverletzung eingetretene Einbuße an Lebensgütern wie Gesundheit oder körperliche Integrität.

    2. Personenschaden in der Haftpflichtversicherung: Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sind grundsätzlich mitversichert. Der Begriff selbst wird in den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) nicht mehr definiert. Das allg.  Persönlichkeitsrecht und Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen sind ausgeschlossen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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