Personenschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Durch eine Körperverletzung eingetretene Einbuße an Lebensgütern wie Gesundheit oder körperliche Integrität.
2. Personenschaden in der Haftpflichtversicherung: Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sind grundsätzlich mitversichert. Der Begriff selbst wird in den neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) nicht mehr definiert. Das allg. Persönlichkeitsrecht und Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen sind ausgeschlossen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Personenschaden
ausgehend