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Pflegetagegeldversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherungsprodukt der privaten Krankenversicherung demzufolge der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen bei Versicherungsabschluss fest vereinbarten Tagessatz erhält.

    2. Leistungsvoraussetzungen: Die Zahlung des Pflegetagegelds ist unabhängig von den tatsächlichen durch die Pflegebedürftigkeit verursachten Kosten, weshalb keine Kostennachweise erforderlich sind. Die Höhe des Pflegetagegelds variiert in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit und bei einigen Tarifen je nach dem, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt.

    3. Prämien und Kalkulation: Die Höhe der Prämien für eine Pflegetagegeldversicherung wird durch die Wahl des Leistungsumfangs, das Geschlecht der zu versichernden Person, deren Eintrittsalter sowie Gesundheitsrisiko bei Abschluss der Versicherung beeinflusst. Die Prämienkalkulation erfolgt nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die nicht für die Leistungen der jeweiligen Altersgruppe verwendeten Prämien verzinslich angesammelt, sodass aus diesem Kapital die im fortgeschrittenen Alter i.d.R. überproportional anfallenden Leistungen finanziert werden können. Aufgrund der jährlichen Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen beinhalten die meisten Tarife die Möglichkeit zur Leistungsanpassung mittels Prämienerhöhung, die dem Kunden in regelmäßigen Abständen angeboten wird. Nach Eintritt des Leistungsfalls sind häufig weiterhin Prämien zu entrichten.

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