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Platon-Steuer
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Für den griechischen Philosophen Platon zeichnete sich eine gerechte Gesellschaft dadurch aus, dass die Reichen nicht mehr als das Vierfache des Besitzes der Armen haben: „[…] Nachdem der Gesetzgeber [die Grenze der Armut] als Maß hingestellt hat, mag er erlauben, seinen Besitz auf das Zwei-, Drei‑, ja Vierfache hiervon auszudehnen. Wenn aber jemand noch mehr im Besitz hat, so soll er den Überschuss […] an den Schatz des Staates und seiner Schutzgötter abgeben.“ (Platon, Nomoi, 5. Buch).
Um den Abstand zwischen den höchsten und niedrigsten Vermögen oder Einkommen zu begrenzen, kann eine solche Reichensteuer (Platon-Steuer) eingeführt werden. Die Platon-Steuer folgt normativen Gerechtigkeitsvorstellungen. Wenn eine existierende Verteilungssituation von der Mehrheit in der Gesellschaft als inakzeptabel angesehen wird, kann dies als normatives Marktversagen bezeichnet werden. Diese Form des Marktversagens kann mit einer Platon-Steuer korrigiert werden.
Vgl. Egalitarismus.
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