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Revision von politischer Streik vom 17.07.2009 - 12:08
politischer Streik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Streik mit dem Ziel, politische Organe (z.B. den Bundestag) zu bestimmten Maßnahmen zu zwingen. Politische Streiks sind unzulässig.
Vgl. auch Streik.
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