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positives Interesse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erfüllungsinteresse; Begriff des Bürgerlichen Rechts hinsichtlich Schadensersatz. Dem Gegner ist zu ersetzen, was er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gehabt haben würde.

    Vgl. auch Interesse.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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