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Preisstaffeln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Preisreihen, Preisstufungen; Reihen gestufter Preise für Waren gleicher Zweckbestimmung, aber unterschiedlicher Ausstattung, Qualität, Größe etc. Die Preise solcher Waren, ergeben der Höhe nach geordnet eine Reihe (Stufenfolge, Staffel), deren Gliedabstände als Staffelmargen bezeichnet werden können.

    Ursachen: Die Preisstaffeln erwachsen aus der Staffelung der Handelsspannen (Staffelspannen) oder auch aus einer Preisdifferenzierung.

    Erscheinungsformen: Sie können ausgebildet sein nach Qualität, Größe, Menge, Abnehmergruppen, Absatzgebieten, Absatz- bzw. Erzeugungszeiten, Erzeugergruppen, Erzeugergebieten, Verwendungszwecken, und zwar
    (1) als feste Verhältnisse, die einmal festgesetzt innerhalb der Warenart überall verwandt werden, oder
    (2) als Einzelfestsetzungen.

    Oft gelten für die gleiche Ware zwei und mehr Staffelungsgesichtspunkte nebeneinander, z.B. Größen-, Abnehmergruppen- und Absatzgebietsstaffeln.

    Anwendung: Staffelpreise sind hauptsächlich bei gebundenen Preisen üblich (Vertragsspannen, Zwangsspannen), kommen aber auch bei den freien Marktpreisen vor. Am verbreitetsten ist die Mengenstaffelung.

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