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Preisüberwachung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form staatlicher Preispolitik in Gestalt einer ständigen Preiskontrolle, angewandt bei nicht zu umgehenden Monopolformen oder sonstigen nicht im vollen Wettbewerb stehenden Formen des Marktes (Kriegswirtschaft und sonstige Mangelwirtschaft). Beispiel: Regulierungsbehörden bei Netzwerkmonopolen.– Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen ist eine Kontrolle u.a. von sehr stark überhöhten Preisen vorgesehen (Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht).
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