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Preisüberwachung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form staatlicher Preispolitik in Gestalt einer ständigen Preiskontrolle, angewandt bei nicht zu umgehenden Monopolformen oder sonstigen nicht im vollen Wettbewerb stehenden Formen des Marktes (Kriegswirtschaft und sonstige Mangelwirtschaft). Beispiel: Regulierungsbehörden bei Netzwerkmonopolen.– Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen ist eine Kontrolle u.a. von sehr stark überhöhten Preisen vorgesehen (Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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