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Privathaushalt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der amtlichen Statistik für zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (z.B. Einzeluntermieter). Zum Privathaushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (z.B. Hauspersonal).

    Anstalten gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z.B. Privathaushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden u.U. mehrfach gezählt.

    Vgl. auch Haushalt.

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