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Privatversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbegriff für die privatwirtschaftliche Versicherung durch private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften (AG), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)) und öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten. Die Versicherungsverhältnisse kommen auf privatrechtlicher Grundlage, also durch Verträge, zustande.

    Anders: Sozialversicherung.

     

     

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