Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Privatversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
Privatversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für die privatwirtschaftliche Versicherung durch private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften (AG), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)) und öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten. Die Versicherungsverhältnisse kommen auf privatrechtlicher Grundlage, also durch Verträge, zustande.
Anders: Sozialversicherung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon