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Privatversicherung

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    Individualversicherung, Vertragsversicherung. Sammelbezeichnung für alle Versicherungsgeschäfte, bei der die Versicherungsverhältnisse auf privatrechtlicher Grundlage, also durch Verträge, zustandekommen. Als Rechtsformen von Versicherungsunternehmen sind in der Privatversicherung Aktiengesellschaften (AG), Societates Europaeae (SE), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zulässig. Die Privatversicherung ist von der Sozialversicherung abzugrenzen

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