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Produktionspersonengesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betriebspersonengesellschaft; denkbarer Teil der Doppelgesellschaft (Betriebsaufspaltung). Die Produktionspersonengesellschaft verkauft ihre Fabrikate fast ausschließlich an eine Vertriebsgesellschaft, mit der sie meist durch Identität der Gesellschafter und/oder finanziell verbunden ist.

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