Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von proportionales Wahlrecht vom 14.09.2009 - 16:34
proportionales Wahlrecht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hierbei ist die Anzahl der Parlamentssitze einer Partei proportional zum Anteil ihrer Stimmen an der insgesamt abgegebenen Stimmenzahl. Die Verteilung der Stimmen auf die Wahlkreise spielt keine Rolle.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon