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Revision von proportionales Wahlrecht vom 19.02.2018 - 15:47
proportionales Wahlrecht
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Hierbei ist die Anzahl der Parlamentssitze einer Partei proportional zum Anteil ihrer Stimmen an der insgesamt abgegebenen Stimmenzahl. Die Verteilung der Stimmen auf die Wahlkreise spielt keine Rolle.
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