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Revision von Prozessbürgschaft vom 27.07.2012 - 11:38

Prozessbürgschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sicherheitsleistung, sofern der Gläubiger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will. Umgekehrt können auch Schuldner mit einer Prozessbürgschaft die Zwangsvollstreckung abwenden.

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