Prozessbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sicherheitsleistung, sofern der Gläubiger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will. Umgekehrt können auch Schuldner mit einer Prozessbürgschaft die Zwangsvollstreckung abwenden.
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Objektart
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eingehend
Prozessbürgschaft
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