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Prozessgarantie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten (Gericht, u.U. gegnerische Partei) vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Garantieauftraggeber - bei entsprechender Gerichtsentscheidung - für die auferlegten Prozesskosten nicht aufkommt bzw. auferlegte Zahlungen an die gegnerische Partei nicht leistet.
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