Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Prozessgarantie vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Prozessgarantie vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Prozessgarantie vom 08.02.2013 - 12:00
- Revision von Prozessgarantie vom 12.01.2011 - 08:32
- Revision von Prozessgarantie vom 30.09.2009 - 09:10
- Revision von Prozessgarantie vom 17.09.2009 - 13:40
- Revision von Prozessgarantie vom 01.05.2008 - 15:30
Prozessgarantie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten (Gericht, u.U. gegnerische Partei) vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Garantieauftraggeber - bei entsprechender Gerichtsentscheidung - für die auferlegten Prozesskosten nicht aufkommt bzw. auferlegte Zahlungen an die gegnerische Partei nicht leistet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon