Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Quasimonopol vom 01.10.2009 - 11:32

Quasimonopol

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Preiser im Rahmen seiner Marktformenlehre (Marktformen) geprägter Begriff für eine Marktsituation, bei der zwar die Anbieter bzw. Nachfrager unter sich konkurrieren, trotzdem aber (durch kartellmäßiges Handeln) als Gruppe eine Art Monopolstellung gegenüber der anderen Marktseite einnehmen. Als klassisches Beispiel wird der Arbeitsmarkt angeführt: Die Arbeitgeber konkurrieren zwar untereinander um die Arbeiter, treten aber in Tarifverhandlungen als Kollektiv (Kollektivmonopol) auf.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com