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Quellenstaat
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Ursprungsstaat; Begriff des Außensteuerrechts für den Staat, aus dem der Steuerpflichtige Einkommen bezieht oder in dem er Vermögen besitzt, obwohl er dort nicht seinen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz unterhält. Der Quellenstaat unterwirft den Steuerpflichtigen i.d.R. mit den Einkünften und mit dem Vermögen in diesem Staat der beschränkten Steuerpflicht.
Besteht zwischen dem Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen und dem Quellenstaat seiner Einkünfte ein Doppelbesteuerungsabkommen, so regelt dies gewöhnlich für die einzelnen denkbaren Formen von Einkünften, wann der Quellenstaat ein Besteuerungsrecht hat und wann nicht.
Gegensatz: Wohnsitzstaat.
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