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Rechenzentrum

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Charakterisierung:

    organisatorische Einheit, die Rechen- und Serviceleistungen zentralisiert anbietet und über leistungsfähige Computersysteme und Softwaresysteme verfügt.

    II. Arten:

    1. Unternehmenseigene Rechenzentren: Eine Unternehmung kann ein oder mehrere Rechenzentren besitzen.

    2. Gemeinschaftsrechenzentrum: von mehreren Unternehmen gemeinsam errichtetes, betriebenes und genutztes Rechenzentrum; z.T. rechtlich selbstständige Firma (Outsourcing). Vielfach werden Programme gemeinsam erstellt und eingesetzt. Programmierer der Rechenzentren, u.U. auch Organisatoren, leisten den Benutzerfirmen Programmierungs- und Organisationsdienste. Gemeinschafts-Rechenzentren werden auch von Fach- und Prüfungsverbänden für die Mitgliedsfirmen unterhalten (z.B. DATEV).

    3. Lohnarbeitsrechenzentren bzw. Servicerechenzentren: selbstständige Unternehmen, die ihre (oft speziellen) Leistungen (z.B. zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, Fakturierung etc.) Unternehmen und Organisationen anbieten. Die Daten werden (überwiegend) über Datenübertragungswege an das Rechenzentrum übertragen oder noch beim Rechenzentrum auf Datenträger angeliefert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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