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Rechnungspreis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von einem Lieferanten auf dem Rechnungsformular ausgewiesener Verkaufspreis für eine Ware, d.h. Listenpreis abzüglich der eingeräumten Mengenrabatte. Rechnungspreise sind ggf. um Preisnachlässe (Skonti, Gutschriften, Treueboni, Jahresrückvergütungen, Gesamtumsatzrabatte) zu mindern.

    Vgl. auch Wareneinstandspreis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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