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Rechnungsprüfungsamt

Geprüftes Wissen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Behörde zur materiellen Prüfung der Finanzgebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden; vergleichbar einem Rechnungshof auf Gemeindeebene. In den Ländern unterschiedlich geregelt.

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