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Revision von Rechtswidrigkeit vom 27.08.2009 - 08:46
Rechtswidrigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Charakteristik jeder Handlung, die der Rechtsordnung widerspricht. Im gesamten Rechtsbereich einheitlicher Begriff. Rechtfertigungsgründe schließen das Unrecht mit Wirkung für alle Rechtsgebiete aus, das sind v.a. Notwehr, Notstand, Pflichtenkollisionen, tatsächliche und mutmaßliche Einwilligung des Verletzten.
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