Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Refinanzierung vom 15.05.2008 - 11:16
Refinanzierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditgewährung, die nicht aus eigenen Mitteln des Kreditgebers erfolgt; dieser muss sich die erforderlichen Mittel erst beschaffen. Häufigste Form der R. ist die Inanspruchnahme des Notenbankkredits durch die kreditgebende Bank im Weg des Wertpapierverkaufs oder der Inanspruchnahme ständiger Fazilitäten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon