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Regel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Allgemein:
1. Gleichförmigkeit von Erscheinungen oder Vorgängen.
2. Vorschrift: Regelung.
II. Informatik:
in der Künstlichen Intelligenz, bes. bei wissensbasierten Systemen, weit verbreitete Form für die Darstellung von Wissen. Eine Regel besteht aus zwei Teilen:
(1) der Prämisse und
(2) der Konklusion („if ... then ...”). Ist die Prämisse erfüllt, kann die Konklusion ausgeführt werden.
Vgl. auch regelbasiertes System.
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