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Revision von Regel vom 22.07.2014 - 13:30
Regel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Allgemein
1. Gleichförmigkeit von Erscheinungen oder Vorgängen.
2. Vorschrift: Regelung.
Informatik
in der Künstlichen Intelligenz (KI), bes. bei wissensbasierten Systemen, weit verbreitete Form für die Darstellung von Wissen. Eine Regel besteht aus zwei Teilen:
(1) der Prämisse und
(2) der Konklusion („if ... then ...”). Ist die Prämisse erfüllt, kann die Konklusion ausgeführt werden.
Vgl. auch regelbasiertes System.
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